Der DAkkS-Kalibrierschein für Gewichtstücke
In dem DAkkS-Kalibrierschein stehen folgende Punkte:
- Der Kalibriergegenstand.
- Das Material und die Dichte. Dieses wird benötigt zur Berechnung des konventionellen Wägewertes.
- Die Umgebungsbedingungen bei der Messung.
- Die Temperatur, der Luftdruck und die Luftfeuchtigkeit.
- Die Rückführung auf das nationale Normal.
- Der konventionelle Wägewert mit Abweichung vom Nennwert.
- Die Messunsicherheit der Wägung. Sie ist ein Maß für die Messgenauigkeit. Physikalisch bedingt kann keine Wägung mit absoluter Genauigkeit, also fehlerfrei, durchgeführt werden.
- Die Zuordnung des Gewichtstückes zu einer passenden Fehlergrenzenklasse. Man orientiert sich dabei an den gesetzlichen Messwerten der Organisation International de Métrologie Légale (OIML): E1, E2, F1, F2, M1, M2, M3.
Die jeweiligen Fehlergrenzen (= Gewichtstoleranzen) stufen sich ca. im Verhältnis 1:3 ab, wobei E1 die genaueste und M3 die gröbste Klasse ist.
Gültigkeitszeitraum
Die in einem DAkkS-Kalibrierschein festgestellten messtechnischen Eigenschaften eines Gewichtstücks werden durch die Abnutzung im Lauf der Zeit beeinträchtigt. Das ist jedoch individuell abhängig von den Gewichten und wie häufig sie verwendet werden. Ein Qualitätsbeauftragter entscheidet über die Rekalibrierungsfristen.